Zwei neue Zebrastreifen für den Florakiez

Von | 30. Dezember 2013
Übergang Florastraße

Das Überqueren der Florastraße und der Wollankstraße soll durch den Bau von Zebrastreifen sicherer werden. Der Senat hat für die Jahre 2014 und 2015 insgesamt 2,6 Millionen Euro bewilligt, mit denen in ganz Berlin mehr als 60 neue Fußgängerüberwege geschaffen werden können.

Auf der Liste der Projekte in Pankow stehen zwei Stellen im Florakiez, die viel von Schülern des Ossietzky-Gymnasiums und der Arnold-Zweig-Grundschule genutzt werden. Es handelt sich um die Überquerung der Florastraße auf Höhe der Görschstraße und die Überquerung der Wollankstraße ebenfalls auf Höhe der Görschstraße. Beide Übergänge sind momentan nur durch eine Mittelinsel gesichert. Wann genau die Zebrastreifen gebaut werden, ist noch offen. Nach Angaben einer Senatssprecherin hängt das davon ab, wie sehr sich der Bezirk ins Zeug legt.

Der Bau eines Zebrastreifens mit entsprechender Beleuchtung und Beschilderung schlägt je nach den örtlichen Gegebenheiten mit 15.000 Euro und mehr zu Buche. Bei aufwändigen Straßenumbauten wird es deutlich teurer.

Der Senat hat sich auf die Fahnen geschrieben, die Sicherheit des Fußverkehrs zu erhöhen. Im Rahmen dieses Programms erleben die Zebrastreifen eine Renaissance. Bis zum Jahr 2000 war ihre Zahl von ursprünglich 1400 allein in West-Berlin auf 100 in der ganzen Stadt geschrumpft. Im Januar wird nun der 300. Überweg markiert. Der erste deutsche Zebrastreifen soll 1952 im Ostteil der Stadt angelegt worden sein.

Übergang Wollankstraße

In der Straßenverkehrsordnung regelt übrigens §26 das Thema Fußgängerüberwege:
1. An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
2. Stockt der Verkehr, so dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
3. An Überwegen darf nicht überholt werden.
4. Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, so gelten diese Vorschriften entsprechend.

Hanno Hall

Lebt seit 1997 in Berlin und seit 2010 im Kiez. Verantwortet ntv.de und die ntv Apps. Interessiert sich für Baustellen, Flughäfen und Politik. Geht zu Fuß, fährt Rad, BVG und Auto.