Aufregung um die Smileyliste

Von | 25. März 2014
Torsten Kühne, Stadtrat (CDU)

Torsten Kühne, Stadtrat (CDU)

Gerade hatten wir einen Blick in die Smileyliste geworfen, da kam die Meldung, das Verwaltungsgericht Berlin Brandenburg habe die Liste in Pankow und Lichtenberg verboten. Doch das stimmt nicht. Richtig ist, dass zwei Supermärkte gegen die Veröffentlichung ihrer Kontrollergebnisse geklagt hatten und das Gericht in zwei Eilverfahren entschieden hat, dass diese zwei Ergebnisse nicht veröffentlicht werden dürfen.  Die Liste bleibt also im Internet und wird weiterhin jeden Freitag aktualisiert. Das stellte der für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice zuständige Bezirksstadrat Torsten Kühne im Gespräch mit florakiez.de klar.

Demnach ist der Bezirk „verwundert“ über die Argumentation der Richter. Diese kritisierten, dass es keine Rechtsgrundlage für das Bewertungssystem gebe. Auch sei das System von Minuspunkten und Noten nicht aussagekräftig. Es bleibe unklar, ob es sich um „produktbezogene Mängel“ oder um „Fragen der Betriebsorganisation“ handele. Das sieht Kühne anders.  Gerade die 9 verschiedenen Kategorien, in denen bewertet wird,  machten deutlich, wo die Schwachstellen eines Betriebes sind. Die rechtliche Grundlage sieht der CDU-Politiker unter anderem durch das Verbraucherinformationsgesetz gegeben.  So hat der Bezirk bereits Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt.  Jetzt bleiben 14 Tage Zeit, diese zu begründen. Dann treffen sich das Bezirksamt Pankow und das große Lebensmittelunternehmen, das im Urteil nicht erwähnt wird und das auch Kühne nicht namentlich nennen möchte, vor dem Oberverwaltungsgericht wieder.

Ganz ungelegen kommt dem Bezirk der Rechtsstreit aber nicht, denn der wünscht sich schon seit längerem ein Grundsatzurteil. Noch besser wäre es laut Kühne, wenn es eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene gäbe. Dabei ist es dem Pankower Stadtrat egal, ob dann eine Ampel, ein Smileysystem oder ein Barometer herauskommt. Hauptsache der Verbraucher kann gut informiert entscheiden, welches Unternehmen er mit seinem Geld unterstützen möchte.

Verwunderlich ist auch, warum die zwei Supermärkte geklagt haben, denn das Testergebnis war durchaus vorzeigbar. Zwar gab es in einigen Kategorien Punktabzug, sie hätten aber beide ein „gut“ vorweisen können. Vermissen wird man den Pankower Supermarkt in der Liste übrigens nicht, da das Untersuchungsergebnis bisher zurückgehalten wurde. Ein normaler Vorgang, denn Betriebe haben nach der Kontrolle 14 Tage lang Zeit, Widerspruch gegen das Ergebnis einzulegen.  Nehmen sie diese Möglichkeit wahr, wird das Ergebnis erst einmal nicht veröffentlicht.  Jetzt befürchtet Kühne Nachahmer. Durch weitere Klagen und das Zurückziehen der betroffenen Kontrollergebnisse könnte sich die Liste selber auflösen. Denn was bringt es, wenn nur „sehr gut“-Kandidaten aufgelistet werden?

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Ein "sehr gutes" Beispiel

Ein „sehr gutes“ Beispiel