Frohe Botschaft für Schüler und Eltern des Ossietzky-Gymnasiums und der Arnold-Zweig-Grundschule und für alle anderen Kiezbewohner, die sicher über die Straße möchten: In der Wollank- und der Florastraße werden neue Zebrastreifen gebaut.
Die beiden Fußgängerüberwege entstehen jeweils auf Höhe der Görschstraße. In der Wollankstraße haben die Bauarbeiten bereits begonnen. Zu erkennen ist das an den neu aufgestellen Schilder- und Lichtmasten. Die Markierungen auf der Straße fehlen noch. Vom Zebrastreifen auf der Florastraße ist bisher nichts zu sehen. Das Bezirksamt Pankow teilte uns auf Anfrage mit, dass es demnächst losgehen soll – möglichst noch vor dem Winter. Beide Überwege werden sehr stark von Schülern benutzt. Bisher gibt es dort nur Mittelinseln.
Der Senat hat sich auf die Fahnen geschrieben, die Sicherheit des Fußverkehrs zu erhöhen. Für die Jahre 2014 und 2015 wurden insgesamt 2,6 Millionen Euro bewilligt, mit denen in ganz Berlin mehr als 60 neue Fußgängerüberwege geschaffen werden sollen. Der Bau eines Zebrastreifens mit entsprechender Beleuchtung und Beschilderung schlägt je nach den örtlichen Gegebenheiten mit 15.000 Euro und mehr zu Buche. Bei aufwändigen Straßenumbauten wird es deutlich teurer. Im Rahmen des Programms „Mehr Sicherheit für Fußgänger“ erleben die Zebrastreifen eine Renaissance. Bis zum Jahr 2000 war ihre Zahl von ursprünglich 1400 allein in West-Berlin auf 100 in der ganzen Stadt geschrumpft. Inzwischen ist die Idee einer autogerechten Stadt glücklicherweise überholt. Im Januar dieses Jahres wurde der 300. Überweg markiert. Der erste deutsche Zebrastreifen soll 1952 im Ostteil der Stadt angelegt worden sein.
In der Straßenverkehrsordnung regelt übrigens §26 das Thema Fußgängerüberwege. Zitat:
- An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
- Stockt der Verkehr, so dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
- An Überwegen darf nicht überholt werden.
- Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, so gelten diese Vorschriften entsprechend.