Keine Überraschung: Die Mieten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Was Wohnungssuchende und mieterhöhungsgeplagte Mieter schon lange wussten, bestätigt jetzt auch der am Freitag vorgestellte Berliner Mietspiegel 2017: Die Preise kennen nur eine Richtung. Wer umziehen will oder muss, staunt über Verhältnisse wie in Frankfurt, Köln oder Stuttgart. Der Zustrom nach Berlin, die Nullzinspolitik mit internationaler Kapitalflucht in deutsche Großstädte und die Nebenwirkungen der Mietpreisbremse schlagen durch.
Der Florakiez ist nach wie vor als „mittlere Wohnlage“ eingestuft. Eine große Schwäche des Mietspiegels ist das extrem grobe Raster „einfache“ (Gelb), „mittlere“ (Orange) und „gute“ (Rot) Lage, in das alle Wohnungen gepresst werden. Von der Großsiedlung am östlichen Stadtrand oder in Spandau bis zur Villenetage am Wannsee oder in Niederschönhausen.
Will man den Mietspiegel-Wert der eigenen Wohnung im Internet ermitteln, muss zunächst der Straßenname eingetragen werden, in einem zweiten Schritt die Hausnummer. Danach werden das Baujahr der Wohnung und die Größe abgefragt. Als Ergebnis erhält man ein sehr klein gedrucktes, blaues Zwischenergebnis. Auf das muss erneut geklickt werden, um die Angaben zur Wohnung zu verfeinern. Abgefragt werden dutzende Merkmale vom Energieverbrauch über den Fußbodenbelag, Fahrradstellplätze und das Erscheinungsbild des Hauses bis hin zur Ausstattung von Bad und Küche. Hat man alles angeklickt, erhält man die ortsübliche Vergleichsmiete ohne Nebenkosten, sprich: die Kaltmiete.
Am teuersten sind rund um die Florastraße erwartungsgemäß die Neubauten ab Baujahr 2003. Mit den heute üblichen Ausstattungsmerkmalen kommen rund 13 Euro ortsübliche Vergleichsmiete pro Quadratmeter zu Stande. Wobei kleine Wohnungen etwas teurer sind als große. Für einen gut sanierten Altbau weist der Mietspiegel eine Kaltmiete von rund 10 Euro aus. Ein wenig gepflegter Nachkriegsbau wird mit rund 6 Euro angegeben.
Bedeutung hat der Mietspiegel vor allem für Mieter, die mit einer Mieterhöhung rechnen. Denn Wohnungsbesitzer dürfen in der Regel bis auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Nicht unbegrenzt, aber bis zu 15 % Mietsteigerung alle drei Jahre sind erlaubt.
Wer eine neue Wohnung sucht, für den taugt der Mietspiegel nur als Orientierungsgröße, denn er basiert auf Bestandsmieten. Bei Neuvermietungen werden nicht selten noch höhere Summen aufgerufen.
Noch ist das Gebiet Sanierungsgebiet mit zum Teil gekappten Mieten und Mietern mit WBS. In etwa 10 Jahren ist mit der großen Explosion zu rechnen. Es sei denn, die Mieter wehren sich. Aber die, die sich wehren müssten, sind dann fast alle schon weg, weil sie auch die „moderaten“ Mietsteigerungen nicht aushalten können. Der Austausch der Bevölkerung ist ja jetzt schon beinahe abgeschlossen.