Der neue Zebrastreifen ist da

Von | 4. Dezember 2015

Altes Auto, neue Streifen

Vor zwei Jahren, im Dezember 2013, haben wir zum ersten Mal über den geplanten Zebrastreifen berichtet. Damals hatte der Senat die Mittel für den neuen Fußgängerüberweg über die Florastraße auf Höhe der Görschstraße bewilligt. Doch die Mühlen der Verwaltung mahlen gründlich, aber nicht sehr schnell. Und so tat sich lange nichts. Im Herbst 2014 hieß es dann, es werde bald so weit sein. Ein weiteres Jahr verging und nun ist der neue Überweg tatsächlich gebaut worden. Die Bordsteine wurden angepasst, Lichtmasten aufgestellt, Schilder montiert und die Markierungen aufgebracht.

Für zahlreiche Kita-Kinder sowie die Schüler des Ossietzky-Gymnasiums und der Arnold-Zweig-Grundschule wird der Schulweg dadurch sicherer. Bisher war es besonders morgens für Eltern und Kinder keine Freude, über die Straße zu kommen. Da half auch die Mittelinsel nicht viel.

Der Senat hat sich auf die Fahnen geschrieben, die Sicherheit des Fußverkehrs zu erhöhen. Im Rahmen dieses Programms erleben die Zebrastreifen eine Renaissance. Bis zum Jahr 2000 war ihre Zahl von ursprünglich 1400 allein in West-Berlin auf 100 in der ganzen Stadt geschrumpft. Inzwischen gibt es wieder mehr als 300 Überwege. Der erste deutsche Zebrastreifen soll 1952 im Ostteil der Stadt angelegt worden sein.

In der Straßenverkehrsordnung regelt übrigens §26 das Thema Fußgängerüberwege:

  1. An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
  2. Stockt der Verkehr, so dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihn warten müssten.
  3. An Überwegen darf nicht überholt werden.
  4. Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, so gelten diese Vorschriften entsprechend.