Kein Vorkaufsrecht, aber mehr Sicherheit

Von | 6. März 2019

Die betroffenen Häuser

Nun ist die Entscheidung gefallen. Der Bezirk wird sein Vorkaufsrecht für die Häuser in der Flora- und Görschstraße nicht nutzen. Diese Möglichkeit sei „intensiv geprüft“ worden, doch sei es angesichts fehlender Wirtschaftlichkeit nicht gelungen, die Häuser zugunsten einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft zu übernehmen, wie Vollrad Kuhn, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste, mitteilte. Trotzdem soll es mehr Sicherheit für die betroffenen Mieter geben, wenn die Deutsche Wohnen die Häuser übernimmt.

„Ich freue mich, dass wir nach hartnäckigen Verhandlungen nun zumindest gute Abwendungsvereinbarungen erreichen konnten, mit denen die Mieter*innen besser vor Verdrängung durch Luxussanierungen und Umwandlungen in Wohnungseigentum geschützt sind. Insbesondere war es mir wichtig, für die Kleinkunstbühne „Flora 16“ (gemeint ist das Zimmer 16, Anmerkung der Redaktion) und die Kita „Kleine Florakinder“ längerfristige Bestandsgarantien bis 2030 zu bekommen.“

Zudem verpflichte sich die Deutsche Wohnen, „für einen langfristigen Zeitraum auf die Durchführung von erhaltungsrechtlich nicht erwünschten Modernisierungsmaßnahmen zu verzichten und von der Aufteilung der Gebäude in Wohnungseigentum abzusehen.“ Auch Kündigungen wegen Eigenbedarfs wurden laut Kuhn ausgeschlossen, auch wenn das Erhaltungsgebiet „Pankow Zentrum“ nicht mehr greife.

Die Vereinbarungen betreffen vier Häuser: die Florastraße 15 und 16, sowie die Görschstraße 40 bis 41b. Die Mieter hatten sich am Samstag vor dem Zimmer 16 zu einer Protestaktion getroffen und den Bezirk aufgefordert, die Häuser zu kaufen.

22 Kommentare zu “Kein Vorkaufsrecht, aber mehr Sicherheit

  1. Kenny

    Na dann ist ja erst einmal alles gut.
    Allerdings:
    „Zudem verpflichte sich die Deutsche Wohnen, „für einen langfristigen Zeitraum auf die Durchführung von erhaltungsrechtlich nicht erwünschten Modernisierungsmaßnahmen zu verzichten…….“
    Das liest „eigentlich“ gut, sofern die EU per Verordnung nicht noch weitere Maßnahmen für Immobilieneigentümer diktiert.
    Konkret kommen die Wünsche überwiegend aus dieser Richtung. Da kann sich die die „Deutsche Wohnen“ erklären was sie will.

    1. Max Müller

      „Zudem verpflichte sich die Deutsche Wohnen, „für einen langfristigen Zeitraum auf die Durchführung von erhaltungsrechtlich nicht erwünschten Modernisierungsmaßnahmen zu verzichten…….“

      Ich schlage konkret einen Zeitraum von 40 Jahren und 33 Tagen ohne Modernisierung vor, das hat an dieser Stelle beim letzten Mal auch genügt.

  2. Hans im Glück

    Völlig richtige Entscheidung. Der Steuerzahler kann nicht jedes Haus kaufen nur weil paar bemalte und beschriebene Bettlacken aus den Fenstern hängen.

    1. Max Müller

      Die Stadt sollte gar kein Haus kaufen, weil es einseitig ein paar Mieter begünstig.
      Wenn schon den wirklich Bedürftigen Wohnhilfe zahlen.

      Dem Käufer ein paar Regeln mitgeben vielleicht, aber auch das ist fragwürdig wen man hört, dass
      die Mieter Verträge aus dem letzten Jahrtausend haben mit entsprechenden Miethöhen.
      Davon kann man keine Modernisierungen machen.

      http://www.danisch.de/blog/2019/03/06/berliner-miethoehen/

      1. Hans im Glück

        – Die Stadt sollte gar kein Haus kaufen, weil es einseitig ein paar Mieter begünstig. –

        Stimmt, der Gleichbehandlungsgrundsatz wird nicht beachtet bzw. angewendet.

        1. Poltergeist

          Sag mal Hans, spielst Du am Samstagnachmittag im Zimmer 16?

        2. André

          Ob man den Gleichbehandlungsgrundsatz im Fall „Vermieter Mieter“ anwenden kann und sollte, halte ich für fraglich. Da ist das Kräfteverhältnis von vornherein zu ungleich.

          1. Max Müller

            Mieter sind in Deutschland gesetzlich sehr gut geschützt.

            Deswegen müssen Vermieter ja zu solchen Mitteln greifen.
            Diese Modernisierungen sind ja nicht umsonst sondern erfordern hohen Kapitaleinsatz. das funkt nur weil das Kapital zu Nullzinsen hinterher geschmissen wird gerade.

            Selbst bei Eigenbedarf muss der Vermieter zehn Jahre warten bis der Mieter ausziehen muss, und dann kann er noch die Sozialklausel anwenden. Wie dies hier überhaupt angewendet werden soll ist mir schleierhaft, wieso sollte eine Wohnungsgesellschaft mit 100000 Wohnungen Eigenbedarf anmelden können.

          2. Hans im Glück

            … und ich dachte doch glatt unter dem RRG – Senat wären alle Menschen gleich.

      1. Kenny

        Die Handvoll Vertragspartner sind ja eher „freiwillige Zwangspartner“ durch das Wohnungseigentumsgesetz, allerdings alle zusammen als WEG gegenüber öffentlichen Lasten auch. Letzteres sind auch gesetzliche Verpflichtungen, allerdings in anderen Gesetzen geregelt.
        Ist schon bissi tricky das zu verstehen.
        Beispiel: Wird die Straße vor dem Haus erneuert, ergibt sich anschließend je nach Länder- oder Kommunenregelung eine anteilige Umlage auf das jeweils angrenzende Grundstück. Die resultierende Forderung wird an die WEG gestellt, nicht an die einzelnen Eigentümer. Die Verwaltung der WEG dröselt die Forderung je nach Umlageschlüssel auf die jeweiligen Sondereigentümer auf und erstellt im Namen der WEG Einzelforderungen an die Sondereigentümer. Es entsteht eine verbindliche Zahlungsfrist der öffentlichen Hand an die WEG. Der Rest muss innerhalb der WEG geregelt werden und interessiert die öffentliche Hand vorab nicht. Die WEG sind jedoch alle Eigentümer die in Abteilung I (1) der Grundbuchblätter eingetragen sind. Geht es ggf. vor Gericht, erscheint die WEG als Partei mit jedem einzelnen Sondereigentümer nachfolgend. Es haften also an dicken Ende alle für alle sozusagen = gesamtschuldnerisch. In einer WEG mit 10 Sondereigentümern von denen 6 keine Kohle haben, zahlen die verbleibenden 4 vorerst die gesamte Summe wenn keine Rücklage vorhanden ist.
        Naja, irgendelche „Jahresverträge“ von A-Z sind nicht unbedingt mit einer freiwilligen „Zwangsehe“ mit teilweise sehr vielen Dritten zu vergleichen.
        Da sollte man schon mal genauer drauf schauen, sich ordentlich erkundigen.
        Ein eigenes Haus verschafft da jedenfalls etwas mehr „Freiheit“, bedarf auch mehr Eigendisziplin wenn es z.B. um Bildung von Rücklagen geht. Da hat man sein Schicksal komplett allein in der Hand und muss nichts per Versammlung abstimmen. Eine viel höhere Autonomie ist damit gegeben. Manche wollen das aber nicht weil damit die Pflege und Betreuung einer Hausverwaltung entfällt . Alles selber machen und sich kümmern? Ist ja öde .

        1. Max Müller

          Ne WEG Hat eben Vor- und Nachteile. Der Einzelne muss halt nur seinen Anteil zahlen anstatt das Ganze.

          Das eigentlich Unverschämte ist dass überhaupt ne Umlage bei Strassenbau gemacht.

          Wir bezahlen die höchsten Steuern weltweit. Was bekommen wir dafür: beschissene Strassen, marode Schulen, lahme Ämter, den teuersten Strom mit wahrscheinlichen Stromausfällen, schlecht Sicherheit etc.

  3. Kenny

    @Max Müller
    „Selbst bei Eigenbedarf muss der Vermieter zehn Jahre warten bis der Mieter ausziehen muss, ….“
    Ist das bei obigen Objekt zwischen Verkäufer und Käufer so geregelt oder besteht besonderer Mieterschutz?
    Ansonsten ist nichts mit 10 Jahren.
    Allgemein gilt § 573 ff BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/573.html
    Die Fristen bei einer ordentlichen Kündigung sind in § 573 c Abs.1 geregelt.
    „Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.“

    Somit kommen sie in der Regel auf ca. 9 Monate nach acht Jahren Mietdauer.
    Natürlich gibt es auch noch „Härtefälle“ und unzählige Gerichtsurteile dazu.

  4. Kenny

    @ Max Müller
    Diese Sperrfrist gilt jedoch nur bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Dafür bekommt jede Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt = Wesensmerkmal.
    In Berlin ist diese Frist 10 Jahre wegen des angespannten Wohnungsmarktes, allgemein sind es jedoch nur 3 Jahre.
    Sind einzelne Grundbuchblätter nicht vorhanden, Kauft beispielsweise eine Gesellschaft das ganze Objekt, sind Eigenbedarfskündigungen ausgeschlossen wie sie bereits festgestellt haben.
    Das gilt nur für Wohnräume bzw. Wohnungen.
    Gewerbe ist anders bzw. sehr individuell geregelt.

  5. Max Müller

    > Kenny
    ja das ist ja auch gut so, weil der Eigentümer ja sonst mit seinem Eigentum nix machen kann.

    Ausserdem könnte ja keiner Eigentum erwerben, ausser vllt. Neubauwohnungen.

    Im Idealfall sollte ja der Mieter die Wohnung dann kaufen können, wenn sie auf den Markt kommt. Das könne man auch finanziell unterstützen. das verhindert die Politik indem sie zum Beispiel Steuern, Grundsteuer und andere Kosten immer mehr erhöht. Weil Eigentümer sind freie Bürger das ist nicht im Interesse.

    1. Kenny

      @Max Müller
      Es gab mal bundesweit die Eigenheimzulage für selbstgenutztes Wohneigentum. Ein Milliardenprogramm der Bundesregierung. Seit Juli gibt es sie wieder, jedoch nur in Bayern.
      Eigentümer sind nicht unbedingt freie Bürger, denn Eigentum versplichtet – Stichwort „Öffentliche Lasten“.
      Auch wenn sie Sondereigentümer, also Teil einer WEG sind und es wurde beispielsweise eine Dachsanierung/Instandhaltung oder die Erneuerung des Außenputzes mit Anbringung von Wärmedämmung innerhalb der WEG rechtskräftig beschlossen, werden sie als Eigentümer anteilig zur Kasse gebeten, ob sie wollen oder nicht.
      Da fallen schnell mal viele tausende Euro pro Sondereigentümer an. Die müssen sie praktisch sofort zahlen, sofern keine ausreichende Instandhaltungsrücklage innerhalb der WEG über Jahre angespart wurde.
      Haben sie dann dafür keine liquiden Mittel und keine Kreditlinie bei der Bank müssen sie verkaufen oder werden auf Veranlassung der „eigenen“ WEG zwangsversteigert. Wieder nichts mit „freier Bürger“.
      Das kommt häufiger vor als sie sich ggf. vorstellen können. Teilweise besitzen Personen mehrere Wohnungen in einem Objekt. Dann kann im letzteren Beispiel auch mal eine sechsstellige Summe fällig sein. Sind diese Wohnungen dann über Kredite noch hoch belastet, sieht es für diesen Eigentümer sehr schlecht aus. Wie ich anfangs bereits schrieb – Eigentum verpflichtet.

      1. Max Müller

        Ich glaube kaum dass der Grundgesetzgeber jetzt besonders die Wohnungseigentümer in Sinn hatte mit dieser Klausel:

        siehe Wiki:
        In der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist, neben der Bekräftigung des Eigentums als ein elementares Grundrecht vor dem Hintergrund einer freiheitlichen Ordnung, die Sozialbindung verschiedentlich konkretisiert worden, auch in dem Sinne, dass nicht jedes Eigentum einer solchen Bindung unterliege, sondern nur solches, das soziale Relevanz habe. Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht festgelegt, dass Regelungen im Sinne des Art. 14 Abs. 2 GG nicht allein aufgrund von Verwaltungsakten und Rechtsprechung zulässig sind, sondern der Gesetzgebung bedürfen.[3][4] Außerhalb bestehender gesetzlicher Verpflichtungen leiten sich aus dem deutschen Grundgesetz deshalb keine darüber hinausgehenden Verpflichtungen für Eigentümer ab.

        Wer natürlich glaubt dass nach dem Kauf der Wohnung keine Kosten mehr entstehen, dem ist nicht zu helfen. Der freie Bürger zeichnet sich ja eben durch Eigenverantwortlichkeit aus und schreit nicht gleich nach dem Staat.

        Und das ein Haus/Wohnung keiner Erhaltung bedürfe, das glauben nur die versammelten Sozialisten, die glauben dass dieses mit zwei Euro fuffzig Miete pro qm bezahlbar sei.

        Wer mehrere Wohnungen besitzt, ist das nicht schon ein Kapitalist?

        1. Kenny

          …“nicht allein aufgrund von Verwaltungsakten und Rechtsprechung zulässig sind, sondern der Gesetzgebung bedürfen….“
          Die „Gesetzgebung“ ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und regelt das Verhältnis zwischen den Eigentümern, ist auch daher nicht ins BGB integrierbar.
          Artikel 14 GG ist sehr allgemein verfasst. Die „Allgemeinheit“ besteht bei einer WEG aus allen Sondereigentümern und bei öffentliche Lasten aus dem Verhältnis zur WEG der alle Eigentümer zugehörig sind.
          Eigenverantwortlichkeit bedeutet allerdings nicht das keine Rückschläge aus verschiedenen Gründen möglich sind oder ein Risikomanagement bis Lebenszeitende betrieben werden muss.
          Eigenverantwortung schließt Pech daher nicht aus, Dummheit wohl auch nicht.
          Sie wären wahrscheinlich erschüttert wie viel Wohnungskäufer nicht einmal den Inhalt ihrer notariellen Teilungserklärung sowie der Gemeinschaftsordnung verstehen und auch Jahre nach dem Erwerb noch nicht verstanden haben bzw. verstehen wollen oder können.
          Hauptsache Wohneigentum….. 😉 Die „Überraschungen“ folgen meist erst Jahre später.
          Diese Erwerber werden dann Stück für Stück in den Eigentümerversammungen „eingenordet“, nerven jedoch. Es ensteht nicht selten eine Art „Cli­quen­bil­dung“.
          Wer mehrere Wohungen besitzt erbte vielleicht mal das ganze Haus und musste wegen finanzieller Schieflage ggf. in eine WEG umwandeln, oder kümmert sich rechtzeitig um seine Altersvorsorge.
          Gibt es denn viele Menschen ein die tatsächlich keine Kapitalisten sind, auch wenn sie das persönlich anders sehen? In manch einem Kloster oder vergleichsweisen Einrichtungen mag das so sein.
          Da fällt mir doch glatt der Rote Villen-Oskar aus dem Saarland wieder ein.

          1. Max Müller

            Eine Handvoll Vertragspartner gleich mit dem Grundgesetz zu assoziieren ist etwas bemüht.

            Auch bei der grössten Investition gilt: Drum prüfe wer sich ewig bindet, und der das nicht will muss halt ein paar Kröten mehr für ein eigenen Haus hinlegen. Dass manche Verträge nicht lesen können und nicht wissen was sie unterschreiben, geschenkt. Jeder klickt auch jeden Tag auf Hundertseitige AGBs und Nutzungsbestimmungen, wer liest das denn?

            Das mit dem Kapitalismus war ironisch gemeint 😉

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